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Benutzungsbedingungen 1. Allgemeines: 1.1. Aufnahme: Die Herberge steht allen offen, die Brieselang und Umgebung kennen lernen möchten. 1.2. Kindergruppen und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Familien werden vorrangig aufgenommen. 1.3. Gruppen werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer verantwortlichen Person (bei gemischten Gruppen möglichst von einer Betreuerin und einem Betreuer) begleitet werden. Die Begleitpersonen müssen in der Herberge übernachten. 1.4. Um Störungen der Nachtruhe zu vermeiden, werden in der Regel ab 22.00Uhr keine neu ankommenden Gäste mehr aufgenommen. 1.5. Bei unangemeldeten Gästen kann die Zahl der aufeinanderfolgenden Übernachtungen in der Herberge beschränkt werden, wenn die Belegungssituation dieses erfordert. 1.6. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Aufnahme ausgeschlossen. 1.7. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen auf dem Herbergsgelände nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Für die Haftung gilt Ziffer 7.3. 2. Anmeldung 2.1. Einzelgäste können sich telefonisch anmelden. Eine schriftliche Anmeldung wird allerdings dringend empfohlen. Für Familien und Gruppen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. 2.2. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich. 2.3. Die schriftliche Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste (nach Geschlecht getrennt), Verpflegungswünsche. 3. Bezahlung Einzelgäste zahlen bei der Ankunft in der Herberge. Die Aufenthaltskosten für Familien und Gruppen werden spätestens bei der Anreise fällig. 4. Absagen 4.1. Die Herberge trägt sich wirtschaftlich selbst. Deshalb sind die nachfolgenden Regelungen erforderlich! 4.2. Einzelpersonen können telefonisch absagen. Die Absage muss der Herberge bis zum Vortage der Anreise (18.00Uhr) zugegangen sein. 4.3. Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag der Herberge vorliegen, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist. 4.4. Angemeldete Familien mit einer Aufenthaltsdauer von 1-4 Tagen müssen eine Frist von einer Woche, bei einer Aufenthaltsdauer ab 5 Tagen, mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Anreisetag schriftlich absagen. 5. Ausfallzahlung 5.1. Wenn die Absagefrist nicht eingehalten wird oder zwischen der Zahl der angemeldeten Gäste eine Minderung um 10% oder mehr eintritt, so sind je Person und Tag als Entschädigung 50% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. 5.2. Bei einer Teilstornierung mit mehr als 10% bzw. Gesamtstornierung in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und 4 Wochen vor dem Anreisetag sind 15% aller vereinbarten Leistungen als Entschädigung zu zahlen. 6. Preise 6.1. Die Preise sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen. (Preisliste entsprechend der angereisten Personenanzahl beachten). 6.2. Preise für Verpflegung , zusätzlicher Getränke und für andere Leistungen können in der Herberge erfragt werden. 7. Haftung/Versicherungsschutz 7.1. Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). 7.2. Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung wird nur übernommen, wenn diese der Geschäftsleitung oder seinen Mitarbeiter ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.3. Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalte) und Fahrräder, die auf dem Gelände der Herberge abgestellt werden, wird nicht gehaftet. |
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Hausordnung
Das Zusammenleben in der Herberge erfordert Verständnis füreinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb sind die folgenden Regelungen für den Aufenthalt in der Herberge erforderlich: 1. Aufnahme 1.1. Sie erfolgt immer durch vorherige Anmeldung per Vertrag. 1.2. Es gelten die Benutzungsbedingungen für die Herberge. 2. Eintreffen 2.1. Die Gruppen oder Einzelpersonen melden sich in der Reception der Herberge und tragen sich in das Fremden-Verzeichnis ein. 2.2. Angemeldete Gäste können ab 14.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr in der Herberge eintreffen, sofern nicht eine spätere Ankunft mit der Geschäftsleitung vereinbart wurde. Bei früherem Eintreffen ist eine Zusatzgebühr für diesen halben Tag zu entrichten (Geländenutzung 3,60 € pro Person). Bei späterem Eintreffen können die zugesagten Plätze an andere Gäste vergeben werden. 2.3. Unangemeldet eintreffende Gäste können ab 14.00 Uhr erfahren, ob sie in der Herberge übernachten können. Bei freier Kapazität ist eine sofortige Anmeldung möglich. 2.4. Alle Gäste, bei Gruppen nur der Betreuer, werden in das Herbergsbuch eingetragen und bestätigen die Eintragung durch ihre Unterschrift. 3. Aufenthalt in der Herberge 3.1. Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Gruppenbetreuer sind verantwortlich für ihre Gruppe. 3.2. Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört, dass sie die von ihnen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten. Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen. Der anfallende Müll ist entsprechend der vorhandenen Wertstoffbehälter und örtlicher Abfallsatzung getrennt zu entsorgen. 3.3. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit hauseigener Bettwäsche benutzt werden. 3.4. In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden. 3.5. Teilbereiche können zu Reinigungszwecken vormittags geschlossen werden. 3.6. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung sind möglich. Um die Nachtruhe zu sichern, werden später kommende und früher gehende Gäste um Ruhe und Rücksichtnahme gebeten. 3.7. Das Rauchen ist in den Unterkünften strengstens verboten. Für rauchende Gäste ab 18 Jahren wurde eine Raucherecke eingerichtet. 3.8. Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken sind unseren Gästen bis 18 Jahre in den Räumen und auf dem Gelände der Herberge grundsätzlich nicht erlaubt. Betrunkenen Gäste können des Hauses verwiesen werden. 3.9. Tieren dürfen nicht mitgebracht werden. 3.10. Grundsätzlich ist die Benutzung von Rundfunkgeräten , CD-Playern, Computern und ähnlichen Geräten nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung und nur dann gestattet, wenn andere hierdurch nicht gestört werden. 3.11. Verbesserungsvorschläge der Gäste sind willkommen. Wünsche und Beschwerden können an die Geschäftsleitung gerichtet werden. 4. Abreise Die Schlafräume müssen bis 10.00 Uhr geräumt sein. Die frühere Abreise ist nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsleitung möglich. Bei längerem Aufenthalt auf dem Gelände am Abreisetag, muss ebenfalls eine Zusatzgebühr entrichtet werden (Geländenutzung 3,60€ pro Person). 5. Hausrecht Die Geschäftsleitung übt das Hausrecht im Auftrag des Geschäftsführers aus. Bei Verletzung der Hausordnung oder der Benutzerbedingungen können Mitarbeiter der Geschäftsleitung ein Hausverbot aussprechen. |